Allgemeine Geschäftsbedingungen der HERB GmbH

Stand: Januar 2022

I. Anwendungsbereich

Für alle Vertragsverhältnisse, welche die Herb GmbH mit Ihren Kunden schließt, gelten – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher individualvertraglicher Absprachen – ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Kunden oder eines Dritten bzw. Teile davon werden nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die HERB GmbH Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder fernmündliche Absprachen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die HERB GmbH diese schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt.

II. Vertragspartner

Die Verträge kommen zwischen dem Kunden und der

HERB GmbH
Woltorfer Str. 101
31224 Peine

zustande.

III: Begriffsbestimmungen, Vertragssprache

Verbraucher (§ 13 BGB) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit der HERB GmbH zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer (§ 14 BGB) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit der HERB GmbH in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Fernabsatzverträge (§ 312 c BGB), sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Vertragssprache ist deutsch.

IV. Vertragsschluss Kaufvertrag, Reparaturauftrag und Mietvertrag

1. Angebot der Kaufgegenstände, Vertragsschluss
Durch das Angebot der Kaufgegenstände durch die HERB GmbH werden die Kunden aufgefordert ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrages an die
HERB GmbH abzugeben. Diese Angebote der HERB GmbH stellen keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen dar und sind daher freibleibend. Diese
Aufforderungen zur Angebotsabgabe an den Kunden enthalten noch keinen rechtverbindlichen Charakter seitens der HERB GmbH. Die Bestellung des Kunden, welcher dieser an die HERB GmbH richtet stellt eine rechtsverbindliche Erklärung in Form des Angebots an die HERB GmbH auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die HERB GmbH. Diese Annahme geschieht durch die Übersendung einer schriftlichen Annahmeerklärung der HERB GmbH oder durch die Auslieferung der vom Kunden bestellten Ware binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei der HERB GmbH. Sollte das Angebot des Kunden durch die HERB GmbH nicht angenommen werden, so wird die HERB GmbH den Kunden hierüber schnellstmöglich schriftlich informieren.

2. Vertragsschluss Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag, Kosten des Kostenvoranschlags
Die Übermittlung eines Reparaturauftrages durch den Kunden an die HERB GmbH stellt ein rechtverbindliches Angebot an die HERB GmbH in Form der Beauftragung dar. Der Vertrag zur Durchführung des Reparaturauftrags kommt in dem Moment zustande, indem der HERB GmbH ein vom Kunden unterzeichneter Reparaturauftrag vorliegt, einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die HERB GmbH bedarf es nicht. Wünscht der Kunde vor der Durchführung der Reparatur die Fertigung eines verbindlichen Kostenvoranschlags durch die HERB GmbH, so hat der Kunde dies bei der Beauftragung ausdrücklich und schriftlich zu erklären. Ein von der HERB GmbH vorgenommener Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn dieser schriftlich durch die HERB GmbH abgegeben wird. Wird im Auftrag des Kunden eine Überprüfung vorgenommen und ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten hierfür entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der diesbezüglich entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
d) der Kunde nach Überprüfung eines defekten Gerätes die Reparatur ablehnt.

3. Vertragsschluss Mietvertrag, Durchführung Mietvertrag
Durch das Angebot Geräte an den Kunden zu vermieten fordert die HERB GmbH den Kunden zur Abgabe einer auf den Abschluss eines Mietvertrages erichteten
Willenserklärung auf. Dieses Angebot der HERB GmbH ist noch kein Vertragsangebot und beinhaltet daher noch keinen Rechtsbindungswillen der HERB GmbH. Der Kunde richtet seine auf den Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung an die HERB GmbH, diese Erklärung stellt ein rechtlich bindendes  Angebot des Kunden auf den Abschluss eines Mietvertrags dar. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in welchem der HERB GmbH ein vom Kunden unterzeichneter Mietvertrag vorliegt. Die HERB GmbH hat dem Mieter den Gebrauch an dem Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Die HERB GmbH hat den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Kunde/Mieter erhält vor der Überlassung des Mietgegenstandes die Möglichkeit den Mietgegenstand eingehend zu besichtigen. Der Kunde/Mieter hat vor Mietbeginn im Rahmen der Besichtigung des Mietgegenstandes die Vollständigkeit etwaigen Zubehörs zu überprüfen und ggf. vorhandenen erkennbare Schäden/Mängel an dem Mietgegenstand gegenüber der HERB GmbH unmittelbar anzuzeigen. Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß/pfleglich zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und in ordnungsgemäßem Zustand an die HERB GmbH zurückzugeben.

V. Preise, Zahlungsbedingungen/Rechnungsversand, Pfandrecht bei Repraturaufträgen

1) Kaufverträge
Preisbestandteile, Preisgeltung, Nachverhandlung
Alle von der HERB GmbH angegebenen Preise sind Endpreise, bei denen die Mehrwertsteuer in der für die Bunderepublik Deutschland jeweils geltenden Höhe
(derzeit 19%) und sonstige Preisbestandteile bereits enthalten sind. Es gelten die von der HERB GmbH angegebenen Preise im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus Sicht der HERB GmbH das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, so hat die HERB GmbH das Recht, vom Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
2) Reparaturaufträge
Preisbestandteile, Vorauszahlung, Pfandrecht
Bei der Berechnung von Reparaturen werden sowohl im Kostenvoranschlag als auch in der Rechnung die Preise für verwendete Ersatzteile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen jeweils gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf diesen Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders angeführt werden. Die HERB GmbH ist berechtigt vor Durchführung des Reparaturauftrags, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung des Kunden zu verlangen. Der Beginn der  Durchführung der Arbeiten durch die HERB GmbH steht sodann unter der Bedingung der Erbringung dieser Vorauszahlung durch den Kunden.
Der HERB GmbH steht wegen ihrer Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht am Reparaturgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen.
3) Mietverträge
Kaution, Mietzahlungen, verspätete Rückgabe, nicht rechtzeitiger Eintritt
Der Kunde hat der HERB GmbH vor bzw. spätestens bei Beginn der Mietzeit eine der Höhe nach durch die HERB GmbH festzusetzende Kaution zu leisten. Die
Kaution dient dazu etwaige Ansprüche der HERB GmbH gegenüber dem Kunden wegen einer während der Mietzeit eintretenden Verschlechterung/Beschädigung/Zerstörung des Mietobjekts oder wegen auftretender Mietrückstände des Kunden abzusichern. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche der HERB GmbH gegen den Mieter wird durch die Erbringung der Kaution nicht berührt. Die Kaution wird dem Kunden durch die HERB GmbH unter Abzug ggf. bestehender Forderungen der HERB GmbH gegen den Kunden an diesen zeitnah wieder herausgegeben. Die Abrechnung über die Kaution und die etwaige Herausgabe der Kautionsleistung (ganz oder teilweise) wird seitens der HERB GmbH nach Feststellung etwaiger Ansprüche vorgenommen, wobei die HERB GmbH gehalten ist, dies ohne schuldhafte Verzögerungen durchzuführen. Der genaue Zeitlauf hängt allerdings davon ab, ob und in welchem Umfang eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist und ob sich der entsprechende Anspruch der HERB GmbH gegen den Kunden ohne weiteres (bspw. Sachverständigen) feststellen lässt. Während der vertraglich vereinbarten Mietzeit hat der Kunde die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen an die HERB GmbH zu deren jeweiligen Fälligkeit zu leisten. Wird der Mietgegenstand vom Kunden später als vertraglich vereinbart an die HERB GmbH zurückgegeben, so ist der Kunde verpflichtet für den Zeitraum, in welchem der Mietgegenstand (nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit) noch nicht an die HERB GmbH zurückgegeben wurde Nutzungsersatz zu zahlen. Die Höhe des Nutzungsersatzes entspricht dabei grundsätzlich den vereinbarten Miethöhen. Die Geltendmachung eines bei der HERB GmbH durch die verspätete Rückgabe höheren entstandenen Schadens bleibt vorbehalten. Wird der Mietgegenstand durch den Kunden nicht zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns abgeholt oder vom Kunden entgegen der vertraglich vereinbarten Mietdauer früher wieder zurückgegeben, so ist der Kunde der HERB GmbH gegenüber dennoch zur Zahlung der Mieten für den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Die HERB GmbH trifft hierbei eine dahingehende Schadenminderungspflicht, dass der Mietgegenstand nach Möglichkeit anderweitig vermietet wird.

VI. Rechnungsversand Fälligkeit der Rechnungsbeträge, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (für alle Verträge)

Der Versand der Rechnungen erfolgt durch die HERB GmbH in der Regel mittels EMail an den Kunden. Sofern zwischen der HERB GmbH und dem Kunden nichts anderweitiges vereinbart wurde, sind die durch die HERB GmbH in Rechnung gestellten Beträge vollumfänglich und sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der HERB GmbH nicht bei Fälligkeit vollumfänglich nachkommt. Zahlungsverzug tritt mit Beginn des auf den Fälligkeitstag folgenden Tages an. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug (siehe vorstehend), so ist er der HERB GmbH gegenüber zum Ersatz von Verzugszinsen verpflichtet. Die fällige Schuld wird im Falle des eingetretenen Verzugs ab Verzugsbeginn gegenüber Verbrauchern mit Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern mit Jahreszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Verzugsbeginn verzinst. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Verzugszinsschadens bleibt seitens der HERB GmbH vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche gegen die HERB GmbH rechtskräftig festgestellt, unbestritten, seitens der HERB GmbH anerkannt sind oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII. Lieferung

Lieferfristen allgemein
Die seitens der HERB GmbH angegebenen Lieferfristen und –termine gelten grundsätzlich nur als annähernd verbindlich. Anderes gilt nur, wenn und soweit die
HERB GmbH einen verbindlichen Liefertermin schriftlich mit dem Kunden vereinbart hat. Verzögern sich die Lieferfristen wegen schwerwiegenden Umständen, welche für die HERB GmbH unvorhergesehen eintreten und auf die sie keinen Einfluss nehmen kann (insbesondere bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten etc.) bzw. welche für die HERB GmbH unabwendbar sind, so verlängert sich die Lieferfrist in einem entsprechend der Dauer der eingetretenen Störung/Verzögerung. Transportrisiko bei Mietverträgen Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt grundsätzlich der Mieter auf seine Kosten. Er trägt auch das Transportrisiko. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann der Mietgegenstand, unter Berechnung einer entsprechenden Gebühr, dem Mieter zugestellt, bei diesem aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Mieters, soweit nicht der Vermieter für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder aus wesentlichen Vertragspflichten haftet. Die Beauftragung mit dem Transport, dem Aufbau, der Demontage und dem Abtransport hat durch den Kunden bei Vertragsschluss schriftlich zu erfolgen.

VIII. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen und auf Einbauteile bei Reparaturaufträgen, Freigabe der Sicherheit

Die HERB GmbH behält sich an dem Kaufgegenstand bis zu dessen vollständiger Bezahlung durch den Kunden das Eigentum vor. Der Kunde erwirbt somit erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an dem Kaufgegenstand, bis dahin hat er lediglich ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum an dem
Kaufgegenstand inne. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu  versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Tauschaggregaten behält sich die HERB GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller Reparaturrechnungen das Eigentum vor, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der Hauptsache geworden sind. Die HERB GmbH wird die ihr zustehende Sicherung gegenüber dem Kunden insoweit freizugeben, als die Sicherheit den Wert der zu sichernden Forderung um 10% übersteigt.

IX. Mängelhaftung Kauf- und Mietverträge

1) Bei Kaufverträgen
Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten – haftet die HERB GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuware ab Gefahrübergang betragen gegenüber Verbrauchern 24 Monate und gegenüber Unternehmern 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren ab Gefahrübergang beträgt gegenüber Verbrauchern 12 Monate; gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache steht dem Kunden das Recht auf Nacherfüllung gemäß der gesetzlichen Bestimmung in § 439 BGB zu. Ob ein Sachmangel vorliegt ist anhand der gesetzlichen Bestimmungen in § 434 BGB zu bestimmen. Gewährleistungspflichtige Reparaturmängel werden grundsätzlich im Betrieb des Auftragnehmers behoben. Schlägt eine Nacherfüllung oder eine Reparatur fehl, steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch den Kunden oder fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden soweit von der HERB GmbH nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung durch den Kunden, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne die Genehmigung der HERB GmbH seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
Im Falle der Mangelbeseitigung ist die HERB GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den nach dem Kaufvertrag
bestimmten Erfüllungsort verbracht wurde. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Käufer zu tragen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2) Bei Mietverträgen Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache auftreten. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Verlust des
Mietgegenstandes bzw. Zubehörs oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile, wenn sie nicht älter als 1 Jahr sind, zum Wiederbeschaffungswert am Tage des Verlustes bzw. der Unbrauchbarmachung berechnet bzw. bei älteren Teilen zum Zeitwert des Gegenstandes am Tage des Verlustes berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist dem Mieter untersagt. Für etwaige Schäden die durch eine derartige unsachgemäße Benutzung entstehen, haftet der Mieter gegenüber der HERB GmbH. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen.

3) Bei Reparaturaufträgen, Abnahme
Die Abnahme des Reparaturgegenstandes durch den Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Betrieb der HERB GmbH. Wünscht der Kunde Zustellung, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr. Bei Zustellung hat die Abnahme bei Übergabe des Gegenstandes an den Kunden zu erfolgen. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung, Aushändigung oder Übersendung der Rechnung mit Fristsetzung den Reparaturgegenstand abgeholt hat. Bei Abnahmeverzug kann die HERB GmbH eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach mündlicher oder schriftlicher Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die HERB GmbH ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist (3 Monate) zu verschrotten. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährsleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Für Mängel wird 12 Monate ab Abnahme Gewähr geleistet.

X. Kündigung Mietverträge

Die HERB GmbH kann den Mietvertrag mit dem Kunden fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt und der HERB GmbH die Aufrechterhaltung des Mietvertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch die HERB GmbH liegt insbesondere vor, der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche ab Eingang der Aufforderung beim Kunden von diesem nicht bezahlt wird. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Kunde den mietgegenstand unverzüglich an die HERB GmbH herauszugeben, wobei er die Kosten und die Gefahr des Transports zu tragen hat. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen ab der Aufforderung durch die HERB GmbH zur Herausgabe an diese zurückgegeben, so hat die HERB GmbH das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der HERB GmbH gegen den Kunden bleiben unberührt.

XI. Haftungsausschluss

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden – soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen – ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der HERB GmbH.
Die gesetzlichen Beweislastregelungen werden von diesem Haftungsausschluss nicht berührt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der HERB GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der HERB GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. Zwingende gesetzliche Vorschriften zur Gerichtszuständigkeit werden von dieser Regelung nicht berührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

XIII. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der
Bestellabwicklung soweit hierfür notwendig an verbundene Unternehmen weiter gegeben. Adress- und Bestelldaten werden nicht für Marketingzwecke erhoben,
verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
berücksichtigt.

XIV. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Regelungen in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt in diesem Fall die einschlägige gesetzliche Bestimmung.